Joachim Hymon

Diplom - Ingenieur 

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Gerichtsgutachten

  

Das Gerichtsgutachten entsteht durch die Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens durch das Gericht.

Hierbei wird durch das Gericht ein „Fragenkatalog“ für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellt.

 

Das Gutachten wird entsprechend dem o. g. Fragenkataloges unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und den anerkannten Regeln der Technik erstellt.

 

Die Beantwortung des Fragenkataloges hilft dem Richter um unter fachlich- technischen Gesichtspunkten sein Urteil zu fällen.

 

Sollten Sie weitere Fragen zu Gerichtsgutachten haben, sprechen Sie mich an.

 

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