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Gerichtsgutachten
Das
Gerichtsgutachten entsteht durch die
Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens
durch das Gericht.
Hierbei
wird durch das Gericht ein „Fragenkatalog“ für
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
erstellt.
Das
Gutachten wird entsprechend dem o. g.
Fragenkataloges unter Berücksichtigung der
einschlägigen Normen und den anerkannten Regeln
der Technik erstellt.
Die
Beantwortung des Fragenkataloges hilft dem
Richter um unter fachlich- technischen
Gesichtspunkten sein Urteil zu fällen.
Sollten
Sie weitere Fragen zu Gerichtsgutachten haben,
sprechen Sie mich an.
Kontakt
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