Joachim Hymon

Diplom - Ingenieur 

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Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten wird von beiden Parteien in Auftrag gegeben.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Tatsachenfeststellung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verbindlich sein soll.

Dieses Schiedsgutachten wird durch ein Gericht für beide Parteien bindend.

Gerade bei einer aussergerichtlichen Einigung bekommt das Schiedsgutachten eine große Bedeutung, da es eine schnelle und im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren kostengünstige Lösung für die Parteien darstellt. 

Sollten Sie weitere Fragen zu Schiedsgutachten haben, sprechen Sie mich an.

 

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