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Schiedsgutachten
Ein
Schiedsgutachten wird von beiden Parteien in
Auftrag gegeben.
Die
Parteien sind sich darüber einig, dass die
Tatsachenfeststellung durch den öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen
verbindlich sein soll.
Dieses
Schiedsgutachten wird durch ein Gericht für
beide Parteien bindend.
Gerade
bei einer aussergerichtlichen Einigung bekommt
das Schiedsgutachten eine große Bedeutung, da
es eine schnelle und im Vergleich zu einem
Gerichtsverfahren kostengünstige Lösung für
die Parteien darstellt.
Sollten
Sie weitere Fragen zu Schiedsgutachten haben,
sprechen Sie mich an.
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